DSGVO-Anfragen & Datenverwaltung
Aktualisiert: 1. Juni 2026
Inhaltsverzeichnis
Ihre Rechte gemäß DSGVO
Als Verantwortlicher verarbeitet FastAssist24 (FastAssist24 CommV), BE1039597203, mit Sitz in Dumolinlaan 1, box 13, Kortrijk, 8500, personenbezogene Daten von Kunden, Partnern und Mitarbeitern gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679).
Überblick über Ihre Rechte
Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) — Sie haben das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten wir über Sie verarbeiten, zu welchem Zweck, wie lange und an wen sie weitergegeben werden.
Berichtigungsrecht (Art. 16 DSGVO) — Sie können die Berichtigung oder Ergänzung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten verlangen.
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) — Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO) — Sie können eine vorübergehende Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, z.B. wenn Sie deren Richtigkeit bestreiten.
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) — Sie können Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format zur Übertragung an einen anderen Verantwortlichen anfordern.
Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) — Sie können der Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen oder zu Direktmarketingzwecken widersprechen.
Recht auf Widerruf der Einwilligung — Wenn die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung basiert, können Sie diese jederzeit widerrufen.
Antragstellung
Senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an privacy@fastassist24.be mit dem Betreff "DSGVO-Antrag — [Art des Antrags]". Fügen Sie Ihrer Nachricht bei: Ihren vollständigen Namen, Ihre E-Mail-Adresse oder Kundennummer, die Art des Antrags und eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (zur Verifizierung).
Bearbeitungszeit
Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags innerhalb von 3 Werktagen. Der Antrag wird innerhalb von 30 Kalendertagen bearbeitet. Bei komplexen Anträgen oder einem großen Antragsvolumen kann diese Frist um bis zu 2 Monate verlängert werden; wir werden Sie darüber informieren.
Datenschutzverletzungen
Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen darstellt, benachrichtigt FastAssist24 die zuständige Aufsichtsbehörde (GBA) innerhalb von 72 Stunden und die Betroffenen so schnell wie vernünftigerweise möglich.
Verarbeitungsverzeichnis
FastAssist24 führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO. Dieses Verzeichnis steht der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung.
Beschwerde einreichen
Wenn Sie der Meinung sind, dass FastAssist24 Ihren Rechten nicht nachkommt, können Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (GBA) einreichen:
GBA — Datenschutzbehörde Drukpersstraat 35, 1000 Brüssel contact@apd-gba.be | www.gegevensbeschermingsautoriteit.be
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